Icon Tel
Icon Mail

Vorteile für Selbstzahler/-innen / Verschwiegenheits­pflicht

Meine therapeutische Arbeit, inkl. meiner Dokumentationspflicht unterliegt der zivilrechtlichen Schweigepflicht nach dem StGB § 203.

  • Niemand erfährt, dass du eine Psychotherapie oder eine Beratung in Anspruch nimmst. Dadurch, dass keine Daten an offizielle Stellen, Krankenkassen oder Dritte weitergegeben werden, entstehen dir keine Nachteile, wie z. B. bei der Bewerbung im Staatsdienst, beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits-, oder privaten Krankenversicherungen. Eine völlige Anonymität deiner Person und deiner Behandlung wird gewährleistet.
  • Falls die Weitergabe von deinen persönlichen Daten z.B. an deinen behandelnden Arzt angezeigt sein sollte, würde ich mir dein Einverständnis in Form von einer Schweigepflichtsentbindung einholen.
  • Ich bin nicht an die vorgeschriebenen Behandlungsmethoden der Krankenkasse gebunden und nutze die Methoden, die dir am besten helfen.
  • Ich bin nicht an eine bestimmte Mindest- oder Höchststundenzahl gebunden. Gemeinsam mit dir lege ich die Häufigkeit und Länge der Sitzungen sowie die Dauer der Therapie fest.
  • Einen Termin für das Erstgespräch erhältst du bei mir in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Unverbindliches Erstgespräch

  • Vereinbare ein Erstgespräch, um mich kennenzulernen und dein Anliegen zu schildern. Ich gebe dir danach eine unabhängige Therapieempfehlung.
  • Danach kannst du in Ruhe entscheiden, ob du dir eine Therapie in meiner Praxis vorstellen kannst.